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   BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23   

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https://dejure.org/2023,19343
BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23 (https://dejure.org/2023,19343)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2023 - 1 BvR 491/23 (https://dejure.org/2023,19343)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2023 - 1 BvR 491/23 (https://dejure.org/2023,19343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO; § 110 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 110 Abs. 3 StPO
    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch den Ermittlungsrichter (unterlassene Bescheidung eines Eilantrags auf Versiegelung nach Sicherstellung eines Datenträgers; Recht auf effektiven Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit; Verhinderung der Schaffung vollendeter ...

  • Burhoff online

    Eilantrag, Bearbeitungsdauer, Untätigkeit des Ermittlungsrichters

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend ermittlungsrichterliche Untätigkeiten wegen Nichtbescheidung eines Eilantrags teilweise erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 90 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 94 Abs 1 StPO, § 102 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ermittlungsrichterliche Untätigkeit bzgl der Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers trotz erkennbarer Dringlichkeit verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ermittlungsrichterliche Untätigkeit bzgl der Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers trotz erkennbarer Dringlichkeit verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ermittlungsrichterliche Untätigkeit bzgl der Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers trotz erkennbarer Dringlichkeit verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Acht Monate Untätigkeit sind zu viel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der untätige Ermittlungsrichter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgt effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Individualsphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 67, 43 ; 101, 106 ).

    Dieser Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muss zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    Hierbei war zu ihren Gunsten zu berücksichtigen, dass ihre Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die grundrechtswidrig hinausgezögerte Bescheidung des Eilantrags, den die Beschwerdeführerin auch in dem Verfahren 276 Js 739/19 gestellt hat, ohne deren Erledigung auf Grundlage der getroffenen Feststellungen (dazu Rn. 17 ff.) offensichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    Hierbei war zu ihren Gunsten zu berücksichtigen, dass ihre Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die grundrechtswidrig hinausgezögerte Bescheidung des Eilantrags, den die Beschwerdeführerin auch in dem Verfahren 276 Js 739/19 gestellt hat, ohne deren Erledigung auf Grundlage der getroffenen Feststellungen (dazu Rn. 17 ff.) offensichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    a) Soweit die Beschwerdeführerin weiterhin auch im Hinblick auf das Verfahren 276 Js 739/19 eine verfassungswidrige Untätigkeit rügt, obwohl das Amtsgericht zwischenzeitlich in diesem Verfahren über ihre Anträge vom 1. November 2022 entschieden hat, fehlt ihr das in jeder Lage des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zu prüfende Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgt effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Individualsphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 67, 43 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgt effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Individualsphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 67, 43 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    Daraus folgt, dass Eilrechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar und 25. Mai 2022 - 2 BvR 167/22 -, Rn. 2 bzw. Rn. 20, m.w.N.).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung jeglichen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    Ein solches liegt (nur) vor, solange der Rechtsschutzsuchende (noch) gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 7, 87 ; 11, 262 ).
  • BVerfG, 04.08.2022 - 1 BvR 1072/17

    Verfassungsbeschwerde betreffend Zulässigkeit einer mehrstöckigen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    Ein trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2022 - 1 BvR 1072/17 -, Rn. 12, m.w.N.) hat die Beschwerdeführerin nicht in einer den § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise geltend gemacht.
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23
    Ein solches liegt (nur) vor, solange der Rechtsschutzsuchende (noch) gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 7, 87 ; 11, 262 ).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22

    Recht auf effektiven Rechtsschutz im strafvollzugsrechtlichen Eilverfahren

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin gegen die

    Ihre Begründung zeigt entgegen den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen nicht auf, dass insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis fortbesteht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2023 - 1 BvR 491/23 -, Rn. 13 m.w.N.).
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